Gerne hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Otterbach bei der Abwehr und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Klassiker sind hier Abmahnungen der Kanzlei Waldorf und Frommer wegen Filesharing, die einige namhafte Film- und Musikproduzenten vertritt (u.a. Constantin Film, Sony Music). Bevor Sie sich von dem seitenlangen Schriftsatz beeindrucken und unter Druck setzen lassen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Meistens reicht es aus eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren und den Schadensersatz zu bestreiten.
Dafür benötigen Sie jedoch anwaltlichen Rat, denn nicht jeder Verstoß ist gleich. Insbesondere bei einer erheblichen Anzahl von Downloads muss entsprechend reagiert werden. Klar ist dabei, dass auch wir aufgrund der hohen Streitwerte und der weitreichenden Haftungsproblematik (insbesondere bei der Unterlassungserklärung, die 30 Jahre lang Bestand hat) angemessene Gebühren verlangen müssen. Denken Sie aber daran: viele Abmahnanwälte zögern nicht den Schadensersatz in meist vierstelligem Bereich gerichtlich einzuklagen, wenn Sie nicht reagieren.
Rechtsanwalt Alexander Otterbach - Freiburg - Neuenburg/Müllheim
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