Gerne überprüfen wir die von Ihnen selbst erstellte Vereinssatzung. Bei einem Verein mit durchschnittlicher Größe (bspw. Tierschutzverein, Sportverein, etc.) beträgt
die Gebühr pauschal € 249,00 (zzgl. MwSt.). Herr Rechtsanwalt Otterbach überarbeitet Ihre Satzung, verbessert eventuelle Fehler und fügt notwendige zusätzliche Satzungsbestimmungen
hinzu.
Wir erstellen Ihnen aber auch Ihre eigene Vereinssatzung. Dies bedeutet jedoch einen gewissen Aufwand. Notwendig sind daher mehrere Termine bzw. Telefonate um den Vereinszweck klar zu bestimmen, Haftungsfragen zu klären und sonstige Vorschriften zu zu erläutern und besprechen. Die Gebühr für die Erstellung der Vereinssatzung beträgt pauschal € 489,00 (zzgl. MwSt.).
Weitere Gebühren entstehen durch die Beglaubigung der Satzung durch einen Notar (§ 77 BGB) und die Anmeldung des Vereins beim Registergericht.
Rechtsanwalt Alexander Otterbach - Freiburg - Neuenburg/Müllheim