Nichts ist gefährlicher, als auf eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung nicht zu reagieren. Die abmahnenden Kanzleien haben die Möglichkeit, unverzüglich eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu beantragen - verbunden mit erheblichen Kosten im vierstelligen Bereich.
Deshalb: Lassen Sie sich beraten. Um eine solches einstweiliges Verfügungsverfahren zu vermeiden ist es in der Regel notwendig, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Vorsicht aber: Unterschreiben Sie nie blind die vorgefertigten Erklärungen der Abmahnkanzlei. Diese sind meist zu weit gefasst und müssen entsprechend modifiziert werden.
Führen Sie auch selbst keinen Schriftverkehr mit diesen Kanzleien. Eine falsche Formulierung und es besteht die Gefahr, dass Sie unbemerkt ein Schuldanerkenntnis abgegeben haben.
Wir prüfen für Sie,
und
Unsere Pauschale: € 250,00 (brutto, inkl. MwSt.).
Die regelmäßige Recherche nach neuen Urteilen, die exakte Überprüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe und das Fertigen ordentlicher Schriftsätze sind für uns selbstverständlich.
Aufgrund der teils nicht unerheblichen Streitwerte, der damit verbundenen Haftung und dem erfahrungsgemäß häufigen Schriftverkehr mit der Gegenseite kann diese Leistung von uns nur zu angemessenen Bedingungen erfolgen (von der Gebühr umfasst ist der komplette außergerichtliche Schriftverkehr).
Dafür haben Sie bei uns Kostensicherheit und die Gewissheit, dass wir Ihnen persönlich und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zur Seite stehen.
Wir können Ihnen aufgrund der Vielzahl unserer Fälle entsprechend entgegenkommen. Dabei berücksichtigen wir auch den vom Abmahnenden geltend gemachten Betrag, um Sie nicht unnötig finanziell zu belasten. In der Regel berechnen wir eine Pauschale in Höhe von € 250,00 (brutto, inkl. MwSt.).
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!
Rechtsanwalt Alexander Otterbach - Freiburg - Neuenburg/Müllheim