Nicht alles ist im freien Wettbewerb erlaubt, vor allem wenn sich ein Unternehmen durch sein Handeln Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten verschafft. Ein spezielles Gesetz, das den Wettbewerb zwischen den Unternehmen regelt, ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Doch auch eine Vielzahl von weiteren Regelungen sind im Geschäftsverkehr zu beachten: Verbraucherschutzbestimmungen wie Widerrufsrecht, die genaue Formulierungen von AGB oder auch Kennzeichnungspflichten bestimmter Waren. Jede Verletzung von Normen kann die Abmahnung von Mitbewerbern nach sich ziehen.
Solche Abmahnungen kommen jedoch nicht nur im Wettbewerbsrecht vor, sondern vermehrt auch im Markenrecht. Wir unterstützen Sie zum einen beim Schutz Ihrer gewerblichen Rechte und der Einhaltung des Wettbewerbs. Zum anderen helfen wir Ihnen im Falle, dass Sie von einem Mitbewerber abgemahnt wurden.
Rechtsanwalt Alexander Otterbach - Freiburg - Neuenburg/Müllheim